Rechtliche Situation
Rüstungsexporte in Deutschland werden durch das
- Grundgesetz (Artikel 26, Absatz 2) sowie durch das
- Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG - offiziell: Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes) mit dessen
- Kriegswaffenliste (KWL), durch das
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der damit verbundenen
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelt.
Des Weiteren sind die
- Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie der
- Gemeinsame Standpunkt der EU zu Rüstungsexporten zu berücksichtigen.
Im April 2013 hat die UN überdies den Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT) beschlossen, den Deutschland am 2. April 2014 ratifiziert hat und der am 24. Dezember 2014 in Kraft getreten ist.
Am 18. März 2015 hat die Bundesregierung zudem die Grundsätze für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer beschlossen.
Weitere Informationen
- Rechtliche Regelungen deutscher Rüstungsexporte
- Zum Hintergrund von Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes
- Klarstellung des Grundgesetzes Artikel 26 Absatz 2
- UN-Waffenhandelsvertrag (Arms Trade Treaty, ATT)
- Gesetze, Verordnungen und politische Grundsätze, bits.de
- Rüstungsexport - Der rechtliche Rahmen, bdsv.de